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Wird meine Versicherung für meinen Arztbesuch aufkommen?

Grundsätzlich werden die Kosten für eine ärztliche psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung durch Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung abzüglich der üblichen Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) übernommen.

Auf Wunsch ist natürlich auch eine Selbstzahlung möglich.


Bei freier Arztwahl können Sie sich direkt bei mir anmelden, ansonsten erfolgt die Anmeldung nach gewähltem Versicherungsmodell (z.B. Hausarzt, HMO-Praxis, Telemedizin), damit es zu einer erfolgreichen Kostenübernahme durch die Versicherung kommt.

Was passiert, wenn ich den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Termin für Sie reserviert ist. Falls Sie verhindert sein sollen bitte ich Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit keine Kosten für Sie entstehen. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb 24 Stunden vor dem Termin) bzw. bei Nichterscheinen wird der Termin entsprechend der reservierten Zeit verrechnet. Diese Kosten werden nicht durch die Krankenkasse vergütet.

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